Kosten

Die Abrechnung der osteopathischen Leistung erfolgt nach dem “Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker” (GebüH).

Die privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise. Bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen ist die osteopathische Leistung nicht im Leistungskatalog enthalten, allerdings erfolgt in vielen Fällen bereits eine Bezuschussung (weitere Informationen unter: https://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen).

Generell ist es sinnvoll, sich vor der ersten Behandlung bei der jeweiligen Krankenkasse bzgl. der Kostenübernahme oder Bezuschussung zu erkundigen.

Wichtige Voraussetzung für eine Übernahme der osteopathischen Leistung ist bei vielen Krankenkassen, dass der behandelnde Osteopath eine Ausbildung nach den Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) absolviert hat und Mitglied in einem anerkannten Berufsverband ist.

Diese Voraussetzungen erfülle ich.

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